BISp SHT

Recht

In Deutschland besteht bei verantwortlichen Entscheidungsträgern noch oft Unklarheit sowohl bezüglich Entscheidungs- und Weisungskompetenzen als auch bei haftungsrechtlichen Fragen im Umgang mit leichtem Schädel-Hirn-Trauma (Gehirnerschütterungen) im Sport. In vielen Fällen stellen sich folgende Fragen:

  • Wer entscheidet bei gefährlichen Rahmenbedingungen für Sportlerinnen und Sportler über den Abbruch einer Sportveranstaltung?
  • Wer befindet nach der Diagnose eines leichten Schädel-Hirn-Traumas verbindlich über ein Verbot Sport auszuüben?
  • Wer darf rechtlich nach einer Therapie über den Wiedereinstieg in das Training und in das Wettkampfgeschehen entscheiden?
  • Wer entscheidet am Spielfeldrand bei einem Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma, ob der Spieler weiterspielen darf oder nicht?
  • Kann bzw. darf ein Spieler bei einem Verdacht auf ein Schädel-Hirn-Trauma selbst entscheiden, ob er weiterspielt?

Aufgrund dieser Unsicherheiten müssen auf Basis bereits bestehender Regelungen und Gesetze spezifische Handlungsempfehlungen und verbindliche Regeln für die im Sport verantwortlichen Akteure Regeln erarbeitet und festgelegt werden. Für die einzelnen Handelnden sowie für die Vereine und Verbände müssen die Rechte und Pflichten bekannt sein, um die Unversehrtheit der Sportlerinnen und Sportler zu gewährleisten.

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